Der Wohnwintergarten unterscheidet sich erheblich vom Kaltwintergarten und unterliegt der Energiesparverordnung.
Vor der Montage, bzw. des Baus eines Wintergartens ist eine Baugenehmigung und eventuell das Einverständnis des Nachbarn notwendig, wenn grenznah gebaut werden soll.
Hier finden Sie kompetente, werbefreie Informationen zur Planung, Herstellung, Montage und Nutzung.